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Der Wahltarif "Selbstbehalt"Typ: Selbstbehalt
Selbstbehalttarif 100 Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre Beschreibung Prämienunschädliche Inklusive Leistungen - Ambulante vertragsärztliche bzw. –zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, - Gesundheitskurse zur Prävention, - Schutzimpfungen, - medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Check-up-Untersuchung), - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge), - jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne. Unberücksichtigt bleibt ferner die Inanspruchnahme übriger Leistungen durch familienversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollenden familienversicherte Kinder während der Teilnahme an einem Selbstbehalttarif das 18. Lebensjahr, werden ihre Leistungen ab dem Tag nach Vollendung des 18. Lebensjahrs angerechnet. Prämie Der Gesetzgeber hat die Höhe der Prämie auf 20 Prozent des im Kalenderjahr vom Mitglied selbst getragenen Krankenversicherungsbeitrags begrenzt. Bei einem geringen Jahreseinkommen wird die Prämie entsprechend gekürzt. Wird die Prämie im Rahmen der Begrenzung gemindert, verringert sich der Selbstbehalt soweit, dass die ursprüngliche Differenz von 100 Euro zwischen Prämie und Selbstbehalt erhalten bleibt.
Selbstbehalttarif 400 Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre Beschreibung: PrämienunschädlicheInklusive Leistungen - Ambulante vertragsärztliche bzw. –zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, - Gesundheitskurse zur Prävention, - Schutzimpfungen, - medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Check-up-Untersuchung), - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge), - jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne. Unberücksichtigt bleibt ferner die Inanspruchnahme übriger Leistungen durch familienversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollenden familienversicherte Kinder während der Teilnahme an einem Selbstbehalttarif das 18. Lebensjahr, werden ihre Leistungen ab dem Tag nach Vollendung des 18. Lebensjahrs angerechnet. Prämie: Voraussetzungen:
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