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Der Wahltarif "Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit"Typ: Beitragsrueckerstattung
Die Knappschaft bietet einen Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit an. Teilnahmeberechtigt sind freiwillige Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze (2011 = 44.550 Euro). Voraussetzung für die Prämienzahlung ist, dass das freiwillige Mitglied und seine volljährigen mitversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch nehmen. Die Höhe der Prämie staffelt sich entsprechend der Dauer der leistungsfreien freiwilligen Mitgliedschaft und beträgt
Ein Anspruch auf die erhöhten Prämien für das zweite und dritte Kalenderjahr besteht jedoch nur bei ununterbrochener Leistungsfreiheit in zwei bzw. drei aufeinander folgenden vollen Kalenderjahren. Das Angebot gilt für alle volljährigen, freiwilligen Mitglieder der Knappschaft, deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht. An die Wahl des Tarifs Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit ist das freiwillige Mitglied mindestens ein Kalenderjahr lang gebunden (Mindestbindungsfrist). Die freiwillige Mitgliedschaft bei der Knappschaft kann grundsätzlich ebenfalls frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden.
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