Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

Knappschaft


44781 Bochum

Der Wahltarif "Kostenerstattung „Tarif Zahnarzt“"


Typ: sonstiges
Bindungsfrist: 12 Monate 

Beschreibung:

Im gewählten Tarifangebot Zahnarzt erhalten Versicherte im Rahmen des Wahl-tarifs zur Kostenerstattung bei ambulanten zahnärztlichen Behandlungskosten einen über die allgemeine „Kassenleistung“ hinausgehenden Kostenzuschuss bis zur Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages.

Privatrechnungen des Zahnarztes sind in diesem Zusammenhang mit den bis zu 2,3fachen Steigerungssätzen nach der zahnärztlichen Gebührenordnung (GOZ) berücksichtigungsfähig. Bei entsprechender ärztlicher Begründung können die bis zu 3,5fachen Steigerungssätze anerkannt werden.

Soweit der verbleibende Selbstbehalt (20 Prozent) kalenderjährlich einen Betrag von 500,00 Euro überschreitet, vergütet die Knappschaft bis zum Ende des jeweils laufenden Kalenderjahres die in diesem Jahr entstandenen zahnärzt-lichen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent.

Im Tarif Zahnarzt sind kieferorthopädische Behandlungen sowie ein erhöhter Zuschuss zum medizinisch notwendigen Zahnersatz enthalten.

Leistungseinschränkungen bestehen bei der Versorgung mit Zahnersatz in den ersten drei Jahren.

Nach gesetzlicher Vorschrift sind Leistungen, die nicht zum allgemeinen Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen (z. B. Inlays) auch bei Wahltarifen von der Kostenerstattung ausgeschlossen.

Werden in einem Kalenderjahr keine Leistungen aus dem gewählten Tarif in Anspruch genommen, vergütet die Knappschaft unter Beachtung der gesetz­lichen Regelungen eine Rückzahlung in Höhe eines Zwölftes der gezahlten tariflichen Jahresprämie.

Da es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeiten und keine Höchst- oder Mindestgrenzen für das Eintrittsalter gibt, können grundsätzlich alle Mitglieder die Wahltarife zur Kostenerstattung in Anspruch nehmen.

Inklusive Leistungen

Die ausschließliche Inanspruchnahme der jährlichen bzw. halbjährlichen Unter­suchung zur Gesunderhaltung der Zähne (§ 55 Absatz 1 Satz 4 SGB V) während eines Kalenderjahres stehen einer Prämienrückzahlung nicht entgegen.

Vorteile

Das Angebot hat den Charakter einer Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherung und versteht sich als Service-Angebot für Mitglieder, die ihren Zahnarzt als Privat-Patient in Anspruch nehmen möchten.

Prämien (nach Lebensalter) - Stand 01.01.2009 -

Alter / Prämie * - pro teilnehmender Person zu entrichten -

bis 19 Jahre     11,07 Euro

20 – 39 Jahre     18,49 Euro

40 – 69 Jahre     23,04 Euro

ab 70 Jahre     23,04 Euro

                                                                               

 

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