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Der Wahltarif "Kostenerstattung „Tarif Arzt“"Typ: sonstiges
Bindungsfrist: 12 Monate Beschreibung: Im gewählten Tarifangebot Arzt erhalten Versicherte im Rahmen des Wahltarifs zur Kostenerstattung einen über die allgemeine „Kassenleistung“ hinausgehen-den Kostenzuschuss bis zur Höhe von 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Privatrechnungen des Arztes sind in diesem Zusammenhang mit den bis zu 2,3fachen Steigerungssätzen nach der ärztlichen Gebührenordnung (GOA) berücksichtigungsfähig. Bei entsprechender ärztlicher Begründung können die bis zu 3,5fachen Steigerungssätze anerkannt werden. Soweit der verbleibende Selbstbehalt (20 Prozent) kalenderjährlich einen Betrag von 500,00 Euro überschreitet, vergütet die Knappschaft bis zum Ende des jeweils laufenden Kalenderjahres die im jeweiligen Jahr entstandenen ärztlichen Behandlungskosten bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages. Nach gesetzlicher Vorschrift sind Leistungen, die nicht zum allgemeinen Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen (z. B. Heilpraktiker, nicht anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) auch bei Wahltarifen von der Kostenerstattung ausgeschlossen. Werden in einem Kalenderjahr keine Leistungen aus dem gewählten Tarif in Anspruch genommen, vergütet die Knappschaft unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen eine Rückzahlung in Höhe eines Zwölftels der gezahlten tariflichen Jahresprämie. Da es keine Gesundheitsprüfung, keine Wartezeit und keine Höchst- oder Mindestgrenzen für das Eintrittsalter gibt, können grundsätzlich alle Mitglieder die Wahltarife zur Kostenerstattung in Anspruch nehmen. Inklusive Leistungen Die ausschließliche Inanspruchnahme der folgenden prämienunschädlichen Leistungen während eines Kalenderjahres stehen einer Prämienrückzahlung nicht entgegen. - Gesundheitskurse zur Prävention (§ 20 SGB V i.V.m. § 52 der Satzung), - Schutzimpfungen (§ 20d SGB V i.V.m. § 53 der Satzung), - Ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (§ 25 Absatz 1 SGB V), - Ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (§ 25 Absatz 2 SGB V). Vorteile Das Angebot hat den Charakter einer Zusatz- bzw. Ergänzungsversicherung und versteht sich als Service-Angebot für Mitglieder, die ihren Arzt als Privat-Patient in Anspruch nehmen möchten. Prämien (nach Lebensalter) - Stand 01.01.2009 -
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