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Satzungsleistungen "Schutzimpfungen"Die Knappschaft hat es sich zur Aufgabe gemacht, insbesondere die Prävention und Gesundheitsförderung ihrer Versicherten in den Vordergrund zu stellen. Ein Teil der Prävention sind die Schutzimpfungen.
Durch die letzte Gesundheitsreform hat es zwei entscheidende Veränderungen im Bereich der Schutzimpfungen gegeben. Einerseits wurden die bisher als Satzungsleistungen definierten Schutzimpfungen in den Regelleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen überführt (Schutzimpfungsrichtlinie), andererseits hat der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit eröffnet, für ihre Versicherten Reiseschutzimpfungen anzubieten, um hiermit das Einschleppen schwerer Krankheiten nach Deutschland zu verhindern und die hiermit verbundenen möglichen Folgekosten auszuschließen. Impfschutz nach der Schutzimpfungsrichtlinie Mit der Versichertenkarte können Sie eine Vielzahl von Schutzimpfungen durch den Vertragsarzt in Anspruch nehmen. Zu den Schutzimpfungen gehören unter anderem Impfungen gegen: Diphtherie Tetanus Bestimmte Schutzimpfungen sind nur bei Vorliegen einer entsprechenden Indikation oder für bestimmte Altersgruppen (Kinder) übernahmefähig, wie zum Beispiel: Keuchhusten Kinderlähmung Hepatitis A und B Masern Mumps Röteln Virusgrippe (Influenza) Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs Schutzimpfungen sind nur insoweit verordnungs- und abrechnungsfähig, als sie nicht vom öffentlichen Gesundheitsdienst oder von anderen Stellen durchgeführt werden.
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