| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Satzungsleistungen "Schutzimpfungen für Auslandsreisen"DReiseschutzimpfungen
Die Knappschaft erstattet ihren Versicherten im Falle einer privaten Auslandsreise die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten für Schutzimpfungen. Hiervon erfasst ist neben dem Impfstoff auch die ärztliche Impfleistung in voller Höhe. Die Knappschaft kann Ihnen die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen erstatten: Cholera FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis) Gelbfieber Hepatitis A Hepatitis B Malariaprophylaxe (Tabletten) Meningokokken-Meningitis Tollwut Typhus Vor der Durchführung einer derartigen Schutzimpfung sollte in jedem Fall zunächst eine ärztliche Beratung durchgeführt werden. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass die Impfung auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes entweder von einem Vertragsarzt oder vom Gesundheitsamt durchgeführt wird. Es ist daher wichtig, dass Sie auf den entsprechenden Rechnungsunterlagen (Impfrechnungen + ärztliche Behandlung) Ihr jeweiliges Reiseziel vermerken lassen.
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||