| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"erweitere Haushaltshilfe
Voraussetzungen: - ambulante Behandlung bei schwerer Erkrankung, insb. Bettlägerigkeit - Vermeidung von KH-Behandlung - keine im Haushalt lebende und das Kind/den Haushalt betreuende Person vorhanden - Haushalt wurde tatsächlich von der verhinderten Person geführt - im Haushalt lebt ein Kind, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Dauer: 42 Tage
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||