Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"
Die Knappschaft hat mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte einen bundesweit gültigen Vertrag über die Versorgung mit Klassischer Homöopathie abgeschlossen.
Ärzte, die im Besitz eines Homöopathie-Diploms sind oder die Zusatzbezeichnung Homöopathie führen, können an diesem Vertrag teilnehmen und unsere Versicherten zuzahlungsfrei homöopathisch behandeln.
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Private Krankenversicherung - die Alternative
Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist
oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind
können Sie sich privat krankenversichern.
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