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Bindungsfrist: 3 Jahre Beschreibung Der Wahltarif Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen hat den Charakter einer Zusatzversicherung und weitet den Leistungsrahmen der Versicherten auf Arzneimittel aus, die normalerweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen.
Er beinhaltet die Kostenerstattung für Arzneimittel - der Phytotherapie (pflanzliche Arzneimittel) - der Homöopathie - der anthroposophischen Medizin.
Voraussetzung: Vorliegen einer privatärztlichen Verordnung, Bezug der Präparate über eine Apotheke. Max. Erstattungsbetrag: 350,00 Euro je Kalenderjahr Teilnahmeberichtigt: alle Mitglieder, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung (zumindest teilweise) selbst tragen sowie deren Familienversicherte Angehörige. Er startet – ohne Wartezeit – gleich im ersten Monat nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung.
Während der Bindungsfrist ist eine Beendigung des Tarifs oder eine Abwahl der Knappschaft als Krankenkasse nur in besonderen Härtefällen möglich.
Vorteile: Der Leistungsrahmen der Versicherten wird auf Arzneimittel ausgeweitet, die normalerweise nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden dürfen. Der Wahltarif beinhaltet die Kostenerstattung für Arzneimittel - der Phytotherapie (pflanzliche Arzneimittel) - der Homöopathie - der anthroposophischen Therapie.
Prämie: 19,10 Euro pro Teilnehmer
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