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Bindungsfrist: 3 Kalenderjahre Beschreibung: Freiwillige Mitglieder mit einem beitragspflichtigen Jahreseinkommen ab der Beitragsbemessungsgrenze (2010 = 45.000 Euro), die im Kalenderjahr länger als drei Monate versichert waren, erhalten eine Prämienzahlung, wenn sie und ihre nach § 10 SGB V versicherten volljährigen Familienangehörigen während des gesamten Kalenderjahres keine prämienschädlichen Leistungen zu Lasten der Knappschaft in Anspruch genommen haben. Das Angebot gilt für alle volljährigen, freiwilligen Mitglieder der Knappschaft, die Höchstbeiträge zahlen und deren Anspruch auf Leistungen nicht ruht. An die Wahl des Wahltarifs Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit ist das Mitglied mindestens drei Kalenderjahre lang gebunden (Mindestbindungsfrist). Die Mitgliedschaft bei der Knappschaft kann ebenfalls frühestens zum Ablauf der Mindestbindungsfrist gekündigt werden.
Prämienunschädliche Leistungen - Ambulante vertragsärztliche bzw. –zahnärztliche Leistungen ohne Verordnungsfolgen, - Gesundheitskurse zur Prävention, - Schutzimpfungen, - medizinische Vorsorgeleistungen mit Ausnahme ambulanter Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten und stationärer Vorsorge, - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (Check-up-Untersuchung), - ärztliche Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen (Krebsvorsorge), - jährlich eine Untersuchung zur Gesunderhaltung der Zähne.
Unberücksichtigt bleibt ferner die Inanspruchnahme übriger Leistungen durch familienversicherte Angehörige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollenden familienversicherte Kinder während der Teilnahme am Wahltarif Prämienzahlung bei Leistungsfreiheit das 18. Lebensjahr, werden ihre Leistungen ab dem Tag nach Vollendung des 18. Lebensjahrs angerechnet. Prämie: Die Höhe der Prämie staffelt sich entsprechend der Dauer der leistungsfreien freiwilligen Mitgliedschaft und beträgt - für das erste volle Kalenderjahr 140,00 Euro, - für das zweite volle Kalenderjahr 220,00 Euro und - ab dem dritten vollen Kalenderjahr 300,00 Euro.
Ein Anspruch auf die erhöhten Prämien für das zweite und dritte Kalenderjahr besteht jedoch nur bei ununterbrochener Leistungsfreiheit in zwei bzw. drei aufeinander folgenden vollen Kalenderjahren.
Die Prämienzahlung erfolgt im dritten Quartal des Folgejahres. Voraussetzungen: - freiwillige Mitgliedschaft - Mindesteinkommen pro Monat: 3.750 Euro (in 2010) - Mindestalter: 18 Jahre - Keine Teilnahme an einem Selbstbehalttarif
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