| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Zusatzversicherung "ZahnPlus"Kooperationspartner: Allianz Private Krankenversicherungs-AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im VorfeldGesundheitsprüfung im Rahmen der Antragstellung
Zahn-Zusatzschutz- 70 % für Zahnersatz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Implantaten) und Inlays unter Anrechnung der GKV-Leistung für Behandlungen, die über die Regelversorgung nach § 55 SGB V hinausgehen oder von dieser abweichen. Das gilt für Behandlungen, für die zumindest teilweise eine privatzahnärztliche Vergütung berechnet wird.- 100 % für Zahnersatz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Implantaten) unter Anrechnung der GKV-Leistung im Rahmen der Regelversorgung nach § 55 SGB V für Behandlungen - Hat die GKV die Aufwendungen für Zahnersatz (einschließlich Suprakonstruktionen auf Implantaten), Inlays sowie für die in diesem Zusammenhang erbrachten zahntechnischen Leistungen nicht bezuschusst, werden pauschal 40% der erstattungsfähigen Aufwendungen als GKV-Leistung angerechnet. - Als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschließlich Brücken, Stiftzähnen, Kronen bzw. Teilkronen, Keramikverblendschalen (Veneers), Suprakonstruktionen auf Implantaten sowie dazugehörige funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen einschließlich Aufbissbehelfen und Schienen. - 70 % für implantologische Leistungen gemäß der GOZ einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden chirurgischen Leistungen wie z.B. dem Aufbau des Kieferknochens Erstattung von zahntechnischen Leistungen im Rahmen der tariflichen Leistungszusage, soweit im Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen aufgeführt, max. bis zu den dort genannten Höchstbeträgen - Erstattungshöchstbeträge von insgesamt 400 EUR während der ersten 12 Monate 800 EUR während der ersten 24 Monate 1.200 EUR während der ersten 36 Monate 1.600 EUR während der ersten 48 Monate Ab dem 49. Monat oder bei Unfall entfällt die summenmäßige Leistungsbegrenzung. Kategorien
Kostenbeispiele
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||