| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Zusatzversicherung "729 E "Kooperationspartner: Allianz Private Krankenversicherungs-AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im VorfeldGesundheitsprüfung im Rahmen der Antragstellung
Stationärer Zusatzschutz100 % für- Wahlleistung gesonderte Unterkunft im Zweibettzimmer - wahlärztliche und belegärztliche Behandlung, keine Begrenzung auf die Höchstsätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), d.h. in medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die den Höchstsatz überschreiten - Ortsklausel: Erstattung der verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) - Ersatz-Krankenhaustagegeld: 25 EUR bei Verzicht auf die Wahlleistung Unterkunft im Zweibettzimmer, 25 EUR bei Verzicht auf wahlärztliche oder belegärztliche Behandlung
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Auf die allgemeine Wartezeit wird verzichtet. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate.Kategorien
Kostenbeispiele
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||