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Zusatzversicherung "724Plus "Kooperationspartner: Allianz Private Krankenversicherungs-AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im VorfeldGesundheitsprüfung im Rahmen der Antragstellung
Ambulanter Zusatzschutz- 70 % für Behandlungen durch Heilpraktiker im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH), maximal 400 EUR pro Versicherungsjahr einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arzneimittel- 100 % für Sehhilfen, maximal 150 EUR innerhalb von 24 Monaten
Stationärer Zusatzschutz- Ortsklausel: Erstattung der verbleibenden Kosten für allgemeine Krankenhausleistungen bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)
Zahn-Zusatzschutz- 50 % der verbleibenden Kosten nach Vorleistung der GKV für Zahnersatz (Kronen/Teilkronen, Implantate, funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen) und Inlays, bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und Ärzte (GOÄ)- 50 % der insgesamt entstandenen Kosten für Zahnersatz (Kronen/Teilkronen, Implantate, funktionsanalytische und –therapeutische Leistungen) und Inlays, soweit die Aufwendungen von Seiten der GKV nicht zuschußfähig sind, bis zu den Höchstsätzen der GOZ und GOÄ - maximal 200 EUR pro Inlay - Erstattungshöchstbeträge für Zahnersatz und Inlays von insgesamt 500 EUR während der ersten 12 Monate 750 EUR während der ersten 24 Monate 1.000 EUR während der ersten 36 Monate 1.250 EUR während der ersten 48 Monate Ab dem 49. Monat maximal 4.000 EUR innerhalb von 48 Monaten. Bei Unfall entfällt die summenmäßige Leistungsbegrenzung.
AuslandskrankenversicherungLeistungen bei akuten Erkrankungen, Unfällen und Todesfällen während eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes von bis zu acht Wochen pro Auslandsaufenthalt- 100 % für ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlung, notwendige Füllungen in einfacher Ausführung, Reparaturen von Inlays, Zahnersatz einschließlich Kronen, Teilkronen - 100 % für Transportkosten - 100 % für Überführung bei Tod im Ausland - Assistance-Leistungen
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?Die Wartezeiten rechnen vom Versicherungsbeginn an. Auf die allgemeine Wartezeit wird verzichtet. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 8 Monate. Die Wartezeiten entfallen bei akuten Erkrankungen während vorübergehender Auslandsaufenthalte.Kategorien
Kostenbeispiele
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