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Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"AMBULANTE VORSORGELEISTUNGEN AM KURORT:
Auf Antrag und nach Prüfung der medizinischen Notwendigkeit stellen wir Ihnen einen Kurarztschein und eine Kurmittelübernahme-Bestätigung aus. Damit können in anerkannten Kurorten in Deutschland die vom Kurarzt verordneten physikalischen Maßnahmen in Anspruch genommen werden (abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen). Wir gewähren außerdem einen kalendertäglichen Zuschuss für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und Fahrkosten in der maximalen Höhe von 13 EUR. Für versicherte chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss sogar 21 EUR je Kalendertag. WEITERE: - Ambulante Rehabilitation am Wohnort - Ambulante Anschlussrehabilitation nach Krankenhausaufenthalt - Stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsleistungen - Anschlussrehabilitation (AR)/ Anschlussheilbehandlung (AHB) - Kompaktkur - Mutter- bzw. Vater-Kind-Maßnahmen - Rehabilitationssport KOMPAKTPRÄVENTION: Erleben Sie die kompakte Art der Prävention, denn wir schicken Sie auf Gesundheitsreise. Profitieren Sie von Zuschüssen für attraktive Programme in renommierten Kur- und Rehaeinrichtungen – und das sogar ohne ärztliche Verordnung. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 150 EUR alle zwei Jahre.
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