KKH-Allianz
Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover
Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"
Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten einer Haushaltshilfe in angemessener Höhe, wenn Ihnen die Führung des Haushalts wegen eines Krankenhausaufenthaltes, einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme oder bei häuslicher Krankenpflege nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann.
Benötigen Sie wegen einer Erkrankung eine Haushaltshilfe, erstatten wir Ihnen die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe oder den anlässlich der Haushaltshilfe entstandenen Verdienstausfall Ihres Ehepartners im angemessenen Rahmen. Dieser zusätzliche Anspruch besteht für 10 Tage im Kalenderjahr, jeweils für 4 Stunden täglich. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind unter 12 Jahren lebt und niemand den Haushalt weiterführen kann. Bei Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe ist die gesetzliche Zuzahlung zu erheben.
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