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Satzungsleistungen "Betriebliche Gesundheitsförderung"Der Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen sind gesunde und motivierte Mitarbeiter. Bauen Sie dieses Potenzial weiter aus. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Angebot zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Konzept.
DIE VORTEILE FÜR SIE: - Gesunde und leistungsfähige Mitarbeiter durch maßgeschneiderte Angebote für mehr Gesundheit in Ihrem Unternehmen - Steigerung der Motivation und Produktivität durch attraktive Mitmachangebote für Ihre Mitarbeiter zu den Bereichen Bewegung, Entspannung und Ernährung sowie zur Raucherentwöhnung - Als gesundheitsorientiertes Unternehmen steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. - Sie sind gerüstet für die Herausforderungen des demografischen Wandels und können krankheitsbedingte Ausfallzeiten nachhaltig reduzieren. - Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Projekt wirtschaftlich zu gestalten. UNSERE VORGEHENSWEISE: Ausgehend von der Ist-Situation und Ihren Zielen entwickeln wir gemeinsam ein Konzept, das sich optimal an die Besonderheiten in Ihrem Unternehmen anpasst. Wir setzen dabei auf die Philosophie der fünf Schritte: ERKENNEN: Gemeinsam analysieren wir die Ist-Situation und identifizieren Ansatzpunkte zur Optimierung der Gesundheit Ihrer Mitarbeiter. HANDELN: Wir setzen zusammen Ziele und entwickeln mit Ihnen ein Konzept zur weiteren Vorgehensweise. BEGEISTERN: Unsere individuell entwickelten Maßnahmen zeigen Ihren Mitarbeitern, dass Gesundheit Spaß macht und Sie sich dafür aktiv engagieren. BEFÄHIGEN: Wir stärken die Vorbildfunktion Ihrer Führungskräfte und die Eigenverantwortung Ihrer Mitarbeiter. VERANKERN: Wir unterstützen Sie dabei, das Thema Gesundheit langfristig in Ihrem Unternehmen zu etablieren. Bei durchgeführten oder unterstützten Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung erhalten sowohl der Arbeitgeber als auch die teilnehmenden Versicherten einen Bonus. Die Voraussetzungen für die Bonusgewährung und die Höhe des Bonus werden jeweils im Einzelfall mit dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart.
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