Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

KKH-Allianz

Karl-Wiechert-Allee 61
30625 Hannover

KKH-Allianz: Verschiedene Möglichkeiten der Pflegevertretung wahrnehmen


Pressemitteilung vom 29.6.2011
Ein Wanderurlaub in den Bergen, Erholung an der See oder ein vielseitiger Städte-Trip: In den meisten Familien steht in Kürze der lang ersehnte Sommerurlaub bevor. Wer jedoch zu Hause einen Angehörigen pflegt, muss die Frage klären: „Wie soll die Betreuung des Pflegebedürftigen während der Abwesenheit organisiert werden?“, weiß Andreas Heiß, Leiter des KKH-Allianz Servicezentrums in Rosenheim. „Nicht immer können Verwandte oder Freunde in einer solchen Situation einspringen. Was viele Betroffene nicht wissen: Die Pflegekassen bezuschussen aber auch die vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim.“

Diese Betreuungsform sollte jedoch rechtzeitig organisiert werden. „Wer Reiseziel und Reisezeitraum geplant hat, sollte sich mit der zuständigen Pflegekasse in Verbindung setzen und nach einer geeigneten Einrichtung Ausschau halten“, rät der Experte. Dies gilt insbesondere für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche: „Gerade in der Urlaubszeit sind die wenigen zugelassenen Häuser, die sich auf die Pflege von Kindern spezialisiert haben, ausgelastet“, so Heiß. Deshalb gilt hier zusätzlich eine Sonderregelung: Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr können auch in sonst nicht zur Kurzzeitpflege zugelassenen vollstationären Einrichtungen wie beispielsweise Einrichtungen der Behindertenhilfe untergebracht werden.

„Grundsätzlich gewähren die Pflegekassen für die vorübergehende Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung bis zu 1.510 Euro. Die Leistung wird für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr gezahlt“, erklärt Heiß. „Hat der Pflegebedürftige darüber hinaus einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, können mit diesen Leistungen auch die von der Kurzzeitpflege nicht gedeckten Kosten wie zum Beispiel die Kosten für Unterkunft und Verpflegung bezuschusst werden.“

Wer jedoch auf die Hilfe durch Nachbarn, Freunde oder Verwandte zurückgreifen kann, erhält für die Pflegevertretung ebenfalls eine finanzielle Unterstützung. Diese beläuft sich wie bei Pflegeheimen auf bis zu 1.510 Euro für maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Bei näher verwandten Personen ist der Betrag für die Ersatzpflege auf die Höhe des Pflegegeldes der jeweiligen Pflegestufe begrenzt. „Die Gelder für eine Ersatzpflege können im Übrigen nicht nur in der Ferienzeit, sondern auch in anderen Situationen, in denen die Pflegeperson verhindert ist, beantragt werden“, macht Heiß deutlich.

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