Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

IKK Südwest

Berliner Promenade 1
66111 Saarbrücken

Satzungsleistungen "Hospizleistungen"


Zuschuß zur stationären oder teilstationären Versorgung in Höhe von 90 v.H. der zuschussfähigen Kosten, bei Kinderhospizen 95 v.H. der zuschussfähigen Kosten. Der Zuschuß darf unter Anrechnung der Leistungen anderer Sozialleistungsträger die tatsächlichen kalendertäglichen Kosten nicht überschreiten.

Private Krankenversicherung - die Alternative

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