IKK Südwest
Berliner Promenade 1
66111 Saarbrücken
Satzungsleistungen "Hospizleistungen"
Zuschuß zur stationären oder teilstationären Versorgung in Höhe von 90 v.H. der zuschussfähigen Kosten, bei Kinderhospizen 95 v.H. der zuschussfähigen Kosten. Der Zuschuß darf unter Anrechnung der Leistungen anderer Sozialleistungsträger die tatsächlichen kalendertäglichen Kosten nicht überschreiten.
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