IKK Südwest
Berliner Promenade 1
66111 Saarbrücken
Satzungsleistungen "Alternative Heilmethoden/Naturheilverfahren"
Die Akupunktur: Besonders Ärzte und Heilpraktiker nutzen Akupunktur heutzutage häufig zur Behandlung bestimmter Erkrankungen wie z. B. bei chronischen Rücken- oder Knieschmerzen. Achten Sie darauf, dass Ihr Therapeut ein Zeugnis vorzeigen kann. Kostenübernahme durch die IKK Südwest: Bei folgenden Indikationen übernimmt die IKK die Kosten für eine Akupunktur-Behandlung: Chronische Schmerzen bei entzündlichen Gelenkerkrankungen (Knie), Chronische Rückenschmerzen; Bei Akupunktur sind je Indikation bis zu 10 Behandlungen/Sitzungen, bei besonderer Begründung bis zu 15 im Jahr abrechnungsfähig. Beide Indikationen können innerhalb eines Jahres behandelt werden. Die erneute Behandlung wegen derselben Indikation ist jedoch erst 12 Monate nach der letzten Behandlung möglich. Akupunktur kann von zugelassenen Ärzten mit entsprechender Qualifikation erbracht werden. Die Abrechnung erfolgt über die Krankenversichertenkarte.
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