Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

IKK Nord

Lachswehrallee 1
23558 Lübeck

Satzungsleistungen "Schutzimpfungen"


Versicherte der IKK Nord können vorbeugend alle von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen beanspruchen.

Zusätzlich übernimmt die IKK Nord für ihre Versicherten auch andere, auf Landesebene empfohlene Schutzimpfungen. So werden zum Beispiel die HPV-Impfungen bis zum Alter von 26 Jahren (statt 17) bezahlt.

Auch die Rotaviren-Impfung von Säuglingen wird durch die IKK Nord bezahlt, obwohl sie von der STIKO (noch) nicht empfohlen wird.

Neben diesen Standard-Impfungen der gesetzlichen Schutzimpfungsrichtlinie gibt es weitere Impfungen, die zum Beispiel im Rahmen von Auslandsreisen sinnvoll sind. Diese
gehören nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die IKK
Nord übernimmt hier 90 % der Kosten des jeweiligen Impfstoffes.

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