Durchführung Integrierter Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V über die ärztliche Versorgung mit Klassischer Homöopathie in Kooperation mit Apotheken
Medizinischer Bereich:
Durch diesen Vertrag soll für die Versicherten der IKK Nord der Zugang zu adäquater Beratung und Behandlung mit Klassischer Homöpathie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Unterstützung der Apotheken verbessert werden.
Ort:
bundesweit
Partner:
Deutscher Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. und Deutscher Apothekerverband e.V.
Behandlungsmerkmale:
Die Behandlung mit Klassischer Homöpathie besteht aus spezifisch-ärztlich homöopathischen Leistungen zur Behandlung chronischer und akuter Erkrankungen und der homöpathischen Medikation mit Einzelmitteln nach den spezifischen Regeln der homöopathischen Heilkunde.
Teilnahmevoraussetzungen:
An diesem Integrierten Versorgungsvertrag können alle Versicherten der IKK Nord teilnehmen, wenn sie bereit sind, einen homöpathisch tätigen, nach diesem Vertrag zugelassenen Vertragsarzt aufzusuchen und sich mit Einzelmitteln nach den Regeln der Klassischen Homöopathie behandeln zu lassen.
Kostenzuschüsse: