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Der Wahltarif "Selbstbehalt"Typ: Selbstbehalt
Für die Teilnahme am Selbstbehalttarif erhalten Sie je Kalenderjahr eine Prämie, wenn Sie bereit sind, sich an den für Sie anfallenden Gesundheitskosten zu beteiligen. Je nach Höhe des Einkommens können Sie eine Prämie bis zu 550 Euro pro Jahr erzielen. Diese verringert sich, wenn Sie oder Ihre mitversicherten Angehörigen eine Verordnung (z.B. Kassenrezept) erhalten oder ein Krankenhausaufenthalt notwendig wird. Sollten die Kosten den Selbstbehalt erreichen, tragen Sie ein finanzielles Risiko von max. 100 Euro.
Wann wird die Prämie ausgezahlt? Die Prämie wird im Mai des darauf folgenden Teilnahmejahres ausgezahlt. Gegebenenfalls wird der Selbstbehalt (max. 100 Euro) zum gleichen Zeitpunkt fällig. Kann ich mitten im Jahr in den Selbstbehalttarif einsteigen? Sie können zu jedem Monatsersten den Tarif wählen. Die auf der Rückseite genannten Beträge gelten dann anteilig. Wann ist eine Kündigung möglich? Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie, mindestens drei Jahre am Selbstbehalttarif teilzunehmen. In besonderen Fällen, wie beispielsweise dem Bezug von Arbeitslosengeld II, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu.
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