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Der Wahltarif "Kostenerstattung"Typ: sonstiges
Wurde Ihnen von einem Vertragsarzt ein Medikament verordnet, können Sie Ihr Rezept in der Apotheke vor Ort oder bei einer zugelassenen Versandapotheke einlösen. Dabei zahlen Sie das Medikament zunächst selbst. Nach einem Jahr reichen Sie Ihre Rezepte im Original bei der IKK classic ein und wir erstatten Ihnen je nach gewählter Tarifoption 80 oder 100 % der Kosten.
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