IKK classic
Tannenstraße 4 b
01099 Dresden
Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"
Zu den übrigen Kosten einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten (§ 23 Abs. 2 SGB V) wird ein Zuschuss von 13,00 Euro kalendertäglich gezahlt, sofern die Maßnahme mindestens 14 Kalendertage dauert. Der Zuschuss für chronisch kranke Kleinkinder beträgt 21,00 Euro kalendertäglich.
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