IKK classic
Tannenstraße 4 b
01099 Dresden
Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"
Die IKK erbringt Haushaltshilfe auch neben häuslicher Krankenpflege oder ambulanter ärztlicher Behandlung für die Dauer der Notwendigkeit längstens für 26 Wochen je Krankheitsfall, wenn dem Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Voraussetzung ist ferner, dass ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. § 38 Abs. 3 SGB V gilt.
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