Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

IKK classic

Tannenstraße 4 b
01099 Dresden

Gesundheitsförderung steuerfrei...


Pressemitteilung vom 16.4.2011
... für qualitätsgeprüfte Angebote im und außerhalb vom Betrieb bis 500 Euro

Die eigenen Mitarbeiter gesund und motiviert zu halten, ist Arbeitgebern ein wichtiges Anliegen. Welche Möglichkeiten es dafür gibt, ist jedoch gerade in kleinen und mittleren Betrieben nicht immer bekannt. Dabei wird es sogar vom Finanzamt belohnt, wenn der Arbeitgeber für die Gesundheit seiner Mitarbeiter aktiv wird – sei es, dass er selbst zum Beispiel einen Rückenkurs im Betrieb organisiert, sei es, dass er dem Mitarbeiter einen Entspannungskurs außerhalb des Betriebs zahlt. Die Ausgaben dafür sind nämlich steuerfrei.

Gleichgültig, ob die Rückenschmerzen vom langen Sitzen vor dem Bildschirm oder vom schweren Heben und Tragen kommen. Entscheidend ist, dass Maßnahmen der Gesundheitsförderung zum Teil ganz einfache, aber wirkungsvolle Möglichkeiten bieten, die körperliche Fitness zu steigern und Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern. Dass hier Handlungsbedarf besteht, belegt eine Zahl: Rund ein Viertel aller Krankheitstage (27,5 Prozent) geht auf Muskel- und Skeletterkrankungen wie gerade Rückenleiden zurück. Das ergab eine Auswertung der IKK classic bei ihren Versicherten in Baden-Württemberg und Hessen für das Jahr 2010.

Deshalb wurde Anfang 2009 im Jahressteuergesetz ein Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung verankert. Das heißt, zusätzliche "Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Mitarbeiter und der betrieblichen Gesundheitsförderung" sind bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei – so steht es im Gesetz. Dabei ist es unwichtig, ob die Maßnahmen im Betrieb stattfinden oder außerhalb. Besonders für kleinere Betriebe ist das interessant, da sie oft nicht die räumlichen oder personellen Möglichkeiten haben, einen Kurs im Betrieb anzubieten.

Voraussetzung für die Steuerbefreiung ist, dass die jeweilige Maßnahme den Vorgaben des Leitfadens Prävention der Spitzenverbände der Krankenkassen entspricht. Das Seminar, der Kurs oder Workshop muss seinen Schwerpunkt in folgenden Themenbereichen haben:

*
Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
* Stressbewältigung am Arbeitsplatz
* Vorbeugung und Reduzierung von arbeitsbedingten Belastungen des Bewegungsapparates
* Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz
* Rauchfreiheit im Betrieb und "Null Promille" am Arbeitsplatz

Der große Vorteil für Arbeitgeber ist, dass sie nun viel weniger bürokratischen Aufwand haben, wenn sie ihren Mitarbeitern zum Beispiel eine Rückenschule im Betrieb oder einen externen Ernährungskurs finanzieren. Sie müssen nun nämlich bis zu einer Aufwendung von 500 Euro nicht mehr nachweisen, ob die Maßnahme im überwiegenden betrieblichen Interesse liegt. Es reicht, sie als "freiwillige soziale Aufwendungen" geltend zu machen. Damit ist sie lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei.

Die Gesundheitsberater der IKK classic haben jahrelange Erfahrung im Betrieblichen Gesundheitsmanagement – in Betrieben jeder Größenordnung. Sie stehen Arbeitgebern bei Fragen zur Verfügung und bieten ihnen Beratung und Begleitung bei der Umsetzung von Gesundheitsförderprogrammen im Betrieb.

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