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Satzungsleistungen "Schutzimpfungen für Auslandsreisen"Wir möchten, dass Sie Ihre Fernreise gesund antreten und auch beenden. Dazu gehört der entsprechende Impfschutz. Wir erstatten daher unseren IKK-Versicherten ab sofort die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen. Und zwar komplett, in voller Höhe: Das gilt sowohl für den Impfstoff als auch für die ärztliche Impfleistung. Zu beachten ist bei der Inanspruchnahme dieser neuen IKK-Leistung nur, dass die Impfungen von einem Vertragsarzt, Tropeninstitut oder Gesundheitsamt durchgeführt wurde, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI), ggf. verbunden mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Auf der bei der IKK eingereichten Original-Impfrechnung muss zudem das jeweilige Reiseziel vermerkt werden. Folgende Reiseimpfungen kommen beispielsweise nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO derzeit in Betracht:
Cholera FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis in Zecken-Gebieten außerhalb Deutschlands) Gelbfieber Hepatitis A Hepatitis B Meningokokken-Infektionen Tollwut Typhus
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