Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen

IKK Brandenburg und Berlin

Postfach 90 02 51
14438 Potsdam

Satzungsleistungen "Schutzimpfungen für Auslandsreisen"


Wir möchten, dass Sie Ihre Fernreise gesund antreten und auch beenden. Dazu gehört der entsprechende Impfschutz. Wir erstatten daher unseren IKK-Versicherten ab sofort die Kosten für Schutzimpfungen bei privaten Auslandsreisen. Und zwar komplett, in voller Höhe: Das gilt sowohl für den Impfstoff als auch für die ärztliche Impfleistung. Zu beachten ist bei der Inanspruchnahme dieser neuen IKK-Leistung nur, dass die Impfungen von einem Vertragsarzt, Tropeninstitut oder Gesundheitsamt durchgeführt wurde, und zwar auf der Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut (RKI), ggf. verbunden mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Auf der bei der IKK eingereichten Original-Impfrechnung muss zudem das jeweilige Reiseziel vermerkt werden. Folgende Reiseimpfungen kommen beispielsweise nach den aktuellen Empfehlungen der STIKO derzeit in Betracht:

Cholera
FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis in Zecken-Gebieten außerhalb Deutschlands)
Gelbfieber
Hepatitis A
Hepatitis B
Meningokokken-Infektionen
Tollwut
Typhus

Private Krankenversicherung - die Alternative

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