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HypoVereinsbank BKK
Arnulfstr. 27
80335 München Zusatzversicherung "Wahltarif KrankengeldPlus "
KrankentagegeldAb dem 01.01.2009 entfällt für folgende Personengruppen der gesetzliche Anspruch auf Krankengeld:- Selbständige - Kurzfristig Beschäftigte mit einem befristeten Arbeitsverhältnis von bis zu 10 Wochen - Unständig Beschäftigte - Künstler und Publizisten. Sie alle zahlen ab 2009 nur noch einen ermäßigten Beitrag zur Krankenversicherung. Dadurch entfällt die Möglichkeit, sich mit gesetzlichem Anspruch auf Krankengeld zu versichern. Mit unserem speziellen Wahltarif KrankengeldPlus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, diese Lücke zu schließen und sich auch künftig bei Arbeitsunfähigkeit gegen krankheitsbedingten Einkommensausfall abzusichern. Ihre Vorteile auf einen Blick: - Finanzielle Absicherung im Krankheitsfall - Keine Gesundheitsprüfung - Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung während des Bezuges von Krankengeld. - Beratung durch Experten unseres Krankengeld-Teams im Rahmen unseres individuellen Fallmanagements, damit Sie schnell wieder gesund werden Beitritt Um am Wahltarif KrankengeldPlus teilzunehmen, füllen Sie einfach die Teilnahmeerklärung aus und senden uns diese zu. Ihre Teilnahme am Tarif beginnt frühestens mit Beginn des Kalendermonats, der auf den Eingang der schriftlichen Wahlerklärung bei der HVB BKK folgt. Ihr Anspruch Das Krankengeld beträgt 70 % des Bruttoarbeitseinkommens. Hiervon wird der Beitrag für die Pflegeversicherung abgezogen. Sollten Sie in der Rentenversicherung und/oder Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sein, fallen ggf. auch in diesen Sozialversicherungszweigen Beiträge an. Um Krankengeld beziehen zu können, ist eine Arbeitsunfähigkeit und deren Fortdauer durch entsprechende ärztliche Bescheinigungen nachzuweisen. Dieser Nachweis muss der HVB BKK spätestens innerhalb einer Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit schriftlich vorliegen. Der Höchstanspruch ist auf maximal 365 Tage Krankengeldbezug innerhalb von drei Jahren begrenzt. Zu zahlende Prämie Die Prämie beträgt pro Monat 1,5 % des monatlichen zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtigen Arbeitseinkommens. Zur Festlegung der Prämienhöhe findet zu Beginn Ihres Beitritts zum Wahltarif KrankengeldPlus und anschließend jeweils einmal jährlich zum Ende des ablaufenden Kalenderjahres eine Überprüfung Ihres Einkommens statt. Für Selbständige erfolgt die Berechnung mindestens aus der Mindestbemessungsgrenze und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung. Bis 1890 EUR Bruttoarbeitseinkommen pro Monat beträgt die mon. Prämie 28,35 EUR und das Bruttokrankengeld pro Tag* beträgt 44,10 EUR. Bis 2500 EUR beträgt die mon. Prämie 37,50 EUR und das Bruttokrankengeld pro Tag* beträgt 58,33 EUR. Ab 3675 EUR beträgt die mon. Prämie 55,13 EUR und das Bruttokrankengeld pro Tag* beträgt 85,75 EUR. * abzgl. anfallenden Beiträgen zu anderen Sozialversicherungszweigen Kategorien
Kostenbeispiele
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