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Zusatzversicherung "hkk privat-Komfort"Kooperationspartner: LVM Krankenversicherungs-AG Altersbegrenzung
Gesundheitscheck im VorfeldEin Gesundheitscheck findet im Vorfeld statt.
Ambulanter ZusatzschutzMit den attraktiven Tarifen unseres Partners, der LVM Krankenversicherungs-AG, bieten wir Ihnen exklusive Möglichkeiten, die bewährten Leistungen Ihrer hkk – Erste Gesundheit sinnvoll und kostengünstig zu erweitern. Dazu können Sie aus verschiedenen LVM Tarifkombinationen und Einzeltarifen wählen,je nachdem, welche Art von Schutz Ihnen persönlich am Herzen liegt. Ob Zahnersatz, Behandlungen durch einen Heilpraktiker oder Sehhilfen – mit hkk privat Komfort zahlen Sie nur den zusätzlichen Schutz, den Sie sich wünschen.hkk privat Komfort bietet Ihnen die Möglichkeit, alternative Wege zur Gesundheit wählen zu können. Dieser Versicherungsschutz umfasst Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im jeweils gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) aufgeführt sind. Die Kosten werden ebenfalls bis zum Gebührenhöchstbetrag erstattet.Für die Behandlungskosten und die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel können Sie zwischen einem Erstattungssatz von 60 % oder 80 % wählen. Die Höchstgrenzen der Erstattungs-kosten liegen bei maximal 300 bzw. 600 Euro pro Versicherungsjahr. Die Aufwendungen für eine Brille oder Kontaktlinsen können Sie mit einem Erstattungssatz von 60 % oder 80 % versichern. Dabei werden maximal 120 Euro bzw. 200 Euro vom Rechnungsbetrag innerhalb von 3 aufeinander folgenden Versicherungsjahren gezahlt (Maßgeblich ist das Rechnungsdatum.).
Zahn-ZusatzschutzMit hkk privat Komfort können Sie sich für den Zahnersatz entscheiden, der am besten zu Ihnen passt. Wir erstatten Ihnen Kosten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte.Sie können zwischen einem Erstattungssatz von 25 und 30 Prozent der Aufwendungen für Kronen, Brücken und Prothesen, Keramikverblendungen bis Zahn 5 und Implantaten wählen. Alle Leistungen, die mit der Implantation selbst zusammenhängen, werden bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 Euro je Implantat erstattet. Die Implantat getragene Versorgung, z.B. Krone, wird unabhängig von dieser Begrenzung erstattet. Wir erstatten maximal 6 Implantate im Oberkiefer und 4 Implantate im Unterkiefer, bereits vorhandene Implantate eingeschlossen. Zusätzlich können Sie die Ersattung von 25 oder 30 Prozent der funktionsanalytischen und -therapeutischen Leistungen vereinbaren. Das beinhaltet die über die in den Tarifen ohnehin enthaltenen diagnostischen und therapeutischen Leistungen hinausgehende Vermessung des Gebisses und des Aufbisses, damit durch den Zahnersatz eine optimale Kaufunktion erreicht wird. Darüber hinaus können Sie die Erstattung von 25 oder 30 Prozent der Kosten für Inlays (Einlagefüllungen aus Keramik oder Edelmetall) in Ihren Tarif miteinbeziehen. Auch die Erstattung der Kosten für Kunststoff-Kompositfüllungen (nach der „SDA-Mehrschicht-Technik“ gefertigte Füllungen, die zunehmend Inlays ersetzen) können Sie mit 25 oder 30 Prozent versichern. In den Versicherungstarif können Sie auch die professionelle Zahnreinigung mit max. 50 Euro pro Kalenderjahr einschließen. In den ersten 4 Versicherungsjahren gelten folgende Erstattungshöchstgrenzen (je nach gewähltem Versicherungstarif): 1. Versicherungsjahr: 200 bzw. 300 Euro 1. bis 2. Versicherungsjahr insgesamt: 300 bzw. 450 Euro 1. bis 3. Versicherungsjahr insgesamt: 600 bzw. 900 Euro 1. bis 4. Versicherungsjahr insgesamt: 1.000 bzw. 1.500 Euro Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei unfallbedingten Behandlungen entfallen diese Höchstgrenzen.
AusschlusskriterienSiehe Vertragsbedingungen
Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?3 Monate allgemeine Wartezeit8 Monate besondere Wartezeit für Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz Bei unfallbedingten Behandlungen, entfallen die Wartezeiten. Kategorien
Kostenbeispiele
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