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Der Wahltarif "Selbstbehalttarif"Typ: Selbstbehalt
Durch den hkk Selbstbehalt beteiligen Sie sich an den Kosten Ihrer in Anspruch genommenen Leistungen bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. Im Gegenzug sinkt Ihr Krankenkassenbeitrag. Sie können – je nach Höhe Ihres Einkommens – wählen, welche Stufe des hkk Selbstbehalt-Tarifes Sie wünschen. Nehmen Sie keine Leistungen in Anspruch, zahlt die hkk Ihnen eine Prämie von bis zu 500 EUR im Jahr. Nehmen Sie Leistungen in Anspruch beträgt Ihr maximaler Selbstbehalt die Höchstsumme der gewählten Tarifstufe. Den hkk Selbstbehalt kann abschließen, wer als Mitglied bei der hkk versichert, volljährig ist und seine Beiträge selbst trägt. Die Wahl des hkk Selbstbehalt-Tarifes ist immer zum 1. des Folgemonats möglich. Zu diesem Zeitpunkt müssen die Voraussetzungen für die Teilnahme vorliegen. An die Wahl des Selbstbehalttarifes sind Sie grundsätzlich drei Jahre gebunden. Die Teilnahme am hkk Selbstbehalt endet automatisch – frühestens jedoch nach der dreijährigen Mindestbindung zum 31.12. des jeweiligen Jahres oder nach dem Ende einer Verlängerungszeit. Endet Ihre Teilnahme am Tarif hkk Selbstbehalt, muss bis zu einem erneuten Teilnahmebeginn mindestens ein Zeitraum von einem Kalenderjahr liegen. Mit der Neueinschreibung beginnt auch eine neue Mindestbindung. Die Stufen des hkk Selbstbehalt-Tarifs Beispiel
Der hkk Selbstbehalt ist in fünf Tarifstufen unterteilt. Entsprechend Ihres jährlichen Einkommens können Sie sich in eine der Stufen einschreiben und bis zu 500 EUR sparen. Verfügen Sie über ein Einkommen, das höher ist als für eine bestimmte Tarifstufe vorgesehen, können Sie auch eine niedrigere Tarifstufe wählen.
*) JAEG = Jahresarbeitsentgeldgrenze (Versicherungspflichtgrenze gemäß § 6 Abs. 6 SGB V) Grundsätzlich ohne Anrechnung auf den Selbstbehalt sind ...
Beispiel:
Alle weiteren Leistungen werden auf den Selbstbehalt angerechnet. Leistungen für familienversicherte Ehegatten und Lebenspartner werden auf den Tarif des Mitglieds angerechnet. Leistungen für familienversicherte Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres werden nicht auf Ihren Selbstbehalt angerechnet!
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