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Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Bei einer allgemeinen Erkrankung der haushaltsführenden Person:
Bis zu 18 Wochen Haushaltshilfe. Voraussetzung ist, dass ein Kind unter 12 Jahren im Haushalt lebt. Bei einer akuten Erkrankung der haushaltsführenden Person: Bis zu 2 Wochen Haushaltshilfe für maximal 4 Stunden täglich (auch ohne Kind).
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