Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "DAK" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "DAK-Gesundheit"

DAK

Nagelsweg 27 -31
20097 Hamburg

Zusatzversicherung "DAKplus Gesundheit 1"


Kooperationspartner: HanseMerkur Krankenversicherung AG

Gesundheitscheck im Vorfeld

Um langfristig stabile Beiträge zu gewährleisten, erfolgt eine individuelle Gesundheitsprüfung (lediglich zwei Fragen). Dabei kann es zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder in Ausnahmefällen zu einer Ablehnung kommen.

Ambulanter Zusatzschutz

Brillen
Bis zu 180,- Euro pro Kalenderjahr.
Erneuter Bezug nach 24 Monaten der Sehschärfenveränderung von mind. 0,5 Dioptrien.

Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel
100%ige Übernahme des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der DAK.
Als Heilmittel gelten: Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen und dgl.

Stationärer Zusatzschutz

Erstattung des gesetzlichen Eigenanteils von 10,- EUR tgl. für längstens 28 Tage.
Übernahme der Mehrkosten für das Mehrbettzimmer im Wahlkrankenhaus.

Zahn-Zusatzschutz

A25% der erstattungsfähigen Aufwendungen (ohne Inlays und Implantate) nach Vorleistung der DAK (als erstattungsfähige Aufwendungen gelten die Höchstsätze der GOZ (3,5facher Satz). Insgesamt begrenzt auf 90% des Rechnungsbetrages einschließlich Vorleistung.

Auslandskrankenversicherung

Weltweite ambulante und stationäre Behandlung im Ausland für jede Urlaubsreise bis zu jeweils 6 Wochen.
Zahnärztliche Notversorgung.
Medizinisch notwendiger Rücktransport unbegrenzt.
Überführungskosten bis max. 10.000,- EUR.
Keine Selbstbeteiligung

Welche Leistungen werden erst nach Sperrfrist erstattet?

Wartezeit beträgt allgemein 3 Monate, bei Zahnersatz 6 Monate, bei Entbindungen 8 Monate.

Kategorien

  • Stationärer Zusatztarif
  • Ambulanter Zusatztarif
  • Auslandskrankenversicherung
  • Zahnersatz

Kostenbeispiele

Geschlecht Alter Preis in €
Mann 30 8,52
Mann 50 11,17
Frau 30 10,21
Frau 50 12,86

Private Krankenversicherung - die Alternative

Falls Ihr Bruttoeinkommen höher als 4.237,50 € im Monat ist oder Sie Selbstständiger, Freiberufler oder Beamter sind können Sie sich privat krankenversichern. mehr...

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