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DAK
Nagelsweg 27 -31
20097 Hamburg Urteil des Sozialgerichts Berlin ist kein GrundsatzurteilPressemitteilung vom 10.8.2011
DAK stellt klar: Entscheidung betrifft nur drei Kläger Ein Sozialgericht erster Instanz hat die Erhebung des Zusatzbeitrags in drei Fällen für unwirksam erklärt. Die Informationspraxis der DAK zum Sonderkündigungsrecht bei Erhebung des Zusatzbeitrages sei unzureichend gewesen. Die DAK weist ausdrücklich darauf hin, dass dieses Urteil keine grundsätzliche Bedeutung hat und deshalb nicht auf alle Versicherten übertragbar ist. Es betrifft nur die drei Kläger in den konkreten Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin. Diese Entscheidung ist außerdem noch nicht rechtskräftig. Andere Sozialgerichte hatten auch in der Berufungsinstanz beim Landessozialgericht die Informationspraxis der DAK nicht beanstandet.
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