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Sozialversicherung: Neue Rechengrößen ab 2008


Pressemitteilung vom 18.7.2007
Das Bundeskabinett hat die neuen Rechengrößen für die Sozialversicherung beschlossen. Sie gelten –sofern der Bundesrat am 30. November zustimmt - ab dem 1. Januar 2008. Jens Wettengel, DAK-Experte für Mitgliedschafts- und Beitragsrecht erklärt die Neuerungen des kommenden Jahres:

Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze
Arbeitnehmer, deren Jahresarbeitsentgelt unter der jährlich neu festgesetzten Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, sind krankenversicherungspflichtig. Für 2008 beträgt der Grenzwert bundesweit 48.150 Euro brutto. Das entspricht einem Monatsbetrag von 4.012,50 Euro. Die besondere Jahresarbeitsentgelt-Grenze für privat versicherte Arbeitnehmer beträgt 43.200 Euro jährlich beziehungsweise 3.600 Euro monatlich (Stichtag 31. Dezember 2002).

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt, bis zu welcher Einkommenshöhe die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheben. Sie wurde für 2008 auf 43.200 Euro brutto jährlich beziehungsweise 3.600 Euro monatlich festgelegt. Verdienste, die über diesem Grenzwert hinausgehen, werden nicht in die Berechnung des Kassenbeitrags einbezogen.

Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze für die alten Bundesländer auf 63.600 Euro brutto jährlich beziehungsweise 5.300 Euro monatlich und auf 54.000 Euro jährlich beziehungsweise 4.500 Euro monatlich für die neuen Bundesländer angehoben.

Bezugsgröße
Die monatliche Bezugsgröße, unter anderem Grundlage für die Berechnung von Mindestbeiträgen zur Krankenversicherung, beträgt 2008 jährlich 29.820 Euro beziehungsweise 2.485 Euro monatlich. In den alten Bundesländern gelten diese Größen auch für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. In den neuen Bundesländern blieben die Werte aus 2007 – 2.100 Euro monatlich beziehungsweise 25.200 Euro jährlich – bestehen.

„Mini-Jobs“
Die Geringfügigkeitsgrenze, unter der ein Angestelltenverhältnis für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei bleibt, liegt weiterhin bei 400 Euro monatlich. Für diese so genannten „Mini-Jobs“ zahlen Arbeitgeber einen pauschalen Beitrag von 13 Prozent zur Kranken- und 15 Prozent zur Rentenversicherung.

Einkommensgrenze für die Familienversicherung
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung wurde für 2008 auf 355 Euro monatlich erhöht, im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung beträgt der Grenzwert unverändert 400 Euro. Ehegatten und Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr – bei Studium, Schulausbildung, Freiwilligem Sozialen oder Ökologischen Jahr bis zum 25. Lebensjahr, bei Erwerbslosigkeit bis zum 23. Lebensjahr – deren monatliches Einkommen diesen Betrag nicht regelmäßig überschreitet, können sich über ihren Ehepartner beziehungsweise ihre Eltern bei der gesetzlichen Krankenkasse beitragsfrei mitversichern.

Kontakt: Maike Nicolai, 040/2396-1965, maike.nicolai@dak.de

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