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DAK
Nagelsweg 27 -31
20097 Hamburg Rabattverträge: DAK vergibt Zuschlag für elf weitere Wirkstoffe / Klagendes Pharmaunternehmen zog Antrag zurückPressemitteilung vom 15.10.2009
Die DAK hat für elf weitere Arzneimittel-Wirkstoffe den Zuschlag für Rabattverträge mit Pharmaunternehmen erteilt. Apotheken und Ärzte können bei bestimmten Medikamenten für DAK-Versicherte künftig zwischen Produkten von mehreren Herstellern wählen. Dies betrifft bestimmte verordnete Wirkstoffe gegen Bluthochdruck, Schmerzen und psychiatrische Erkrankungen. Am Dienstag hatte ein Pharmaunternehmen, das gegen die Ausschreibungspraxis der DAK gerichtlich vorgegangen war, seinen Nachprüfungsantrag zurückgezogen. „Trotz Einsprüchen der Hersteller konnte unsere Strategie nicht unterbunden werden, die letztendlich den Kunden zu Gute kommt“, kommentiert Kristina Braasch, zuständig für Arzneimittel bei der DAK. Bereits im September hatte das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen entschieden, dass bei Rabattverträgen die Erteilung von Zuschlägen an drei Unternehmen pro Wirkstoff rechtmäßig ist. Die DAK hatte als erste Kasse diesen wichtigen juristischen Durchbruch errungen und damit Rechtssicherheit erkämpft. Die neuen Rabattverträge bieten nicht nur mehr Spielraum für Ärzte bei der Verschreibung, sondern auch mehr Versorgungssicherheit für DAK-Versicherte: Wenn ein Produkt im Lager der Apotheke fehlt, kann der Apotheker nun ein alternatives Medikament von einem anderen Hersteller abgeben, mit dem die DAK ebenfalls einen Rabattvertrag hat. Die DAK rechnet damit, dass die zwei noch offenen Zuschläge ebenfalls in Kürze erteilt werden können. Die Vereinbarungen gelten auch für die Kooperationskassen der DAK, der HEK, Hamburg Münchener Krankenkasse, hkk und der IKK Hamburg.
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