Krankenkassen im Vergleich - 1A-Krankenkassen
ACHTUNG!
Die Krankenkasse "DAK" existiert nicht mehr.
Ihr Rechtsnachfolger ist die "DAK-Gesundheit"

DAK

Nagelsweg 27 -31
20097 Hamburg

Kein Eingreifen gegenüber der DAK


Pressemitteilung vom 26.3.2011
Das Bundesversicherungsamt hat in einer Pressemitteilung klargestellt, dass es weder die Erhöhung des Zusatzbeitrags noch andere Maßnahmen von der DAK verlangt.

An dieser Stelle dokumentieren wir die Presseerklärung des Bundesversicherungsamtes:

DAK nicht von Schließung oder Insolvenz bedroht

Das GKV-Finanzierungsgesetz sieht eine Verwaltungskostenbegrenzung vor, die an die Entwicklung der Mitgliederzahlen anknüpft. Deswegen gilt für alle Krankenkassen, die Mitglieder verlieren, dass diese Anstrengungen unternehmen müssen, die Verwaltungskosten zu senken. Das Bundesversicherungsamt (BVA) beobachtet die Entwicklungen bei den betroffenen Krankenkassen genau.
Die DAK hat einen Haushaltsplan vorgelegt, der durch verschiedene Maßnahmen einen Aufbau der notwendigen Rücklage vorsieht. Dieser Haushaltsplan ist vom BVA nicht beanstandet worden. Das BVA ist im Rahmen seiner Aufsicht mit allen Krankenkassen auch unterjährig im Dialog, um Abweichungen von den Haushaltsplanungen rechtzeitig zu erkennen. Für ein besonderes Eingreifen gegenüber der DAK sieht das BVA zur Zeit keinen Anlass. Die DAK ist auch nicht aufgefordert worden, den Zusatzbeitrag anzuheben.

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