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DAK
Nagelsweg 27 -31
20097 Hamburg Hilfe unter PalmenPressemitteilung vom 5.5.2009
Richtige Versicherung spart Kosten Hamburg, 5. Mai 2009. Magenverstimmung, Schnupfen oder Fieber – niemand denkt gern daran, im Urlaub krank zu werden. Doch die Realität sieht leider anders aus: Viele Urlauber werden von starken Sonnenbränden und Schnupfen geplagt. Durchfälle, Allergien und Hautverletzungen treten ebenfalls häufig auf. Grund genug also, um rechtzeitig vor Abreise für den richtigen Krankenversicherungsschutz zu sorgen. „Wer zu sorglos ist, kann sonst leicht in finanzielle Bedrängnis geraten“, warnt DAK-Expertin Kirsten Bothe. Grundsätzlich gilt: In Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz können mit der europäischen Krankenversicherungskarte direkt Arzt, Krankenhaus oder andere so genannte Leistungserbringer aufgesucht werden. Bei den meisten neueren Krankenversicherungskarten befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite. Ist dies nicht der Fall, sollten Versicherte sich rechtzeitig vor Beginn der Reise bei ihrer Kasse melden. Mit der Türkei, Serbien, Montenegro, Mazedonien, Bosnien Herzegowina, Kroatien oder auch Tunesien gibt es Sozialversicherungsabkommen. Dort gilt der Auslandskrankenschein. Dieser wird ebenfalls von der Kasse ausgestellt. „Wer in diesen Ländern, in einem EWR-Staat oder der Schweiz erkrankt, hat Anspruch auf die Leistungen, die das Sozialsystem des jeweiligen Landes vorsieht“, erläutert Kirsten Bothe. „Da das deutsche Gesundheitswesen zu den besten Europas gehört, ist der Versicherungsschutz in vielen anderen Ländern allerdings zwangsläufig schlechter.“ Wer in einem Land ohne Sozialversicherungsabkommen krank wird, erhält eine Privatrechnung. Diese kann häufig nur anteilig erstattet werden, wenn vor Reisebeginn der Kasse schriftlich von der Versicherung bestätigt wird, dass aufgrund des Lebensalters oder bestehender Erkrankungen keine Möglichkeit bestand, eine Auslandsversicherung abzuschließen. Ist dies nicht der Fall, bleibt der im Ausland Erkrankte auf den Kosten sitzen. Auch dürfen die deutschen Kassen die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland generell nicht übernehmen. Es kann auch dazu kommen, dass innerhalb der EWR-Staaten, der Schweiz oder den Ländern mit Sozialversicherungsabkommen einzelne Leistungserbringer nicht über die europäische Krankenversicherungskarte oder den Auslandskrankenschein abrechnen. Patienten erhalten dann ebenfalls eine Privatrechnung. Da diese Privatrechnungen nicht voll von der deutschen Krankenkasse übernommen werden und der Rücktransport auch hier nicht übernommen werden darf, entstehen dem Urlauber weitere Kosten. „Wir raten daher dringend zu einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung“, so DAK-Expertin Bothe. Die meisten Kassen bieten ihren Versicherten mittlerweile günstige Zusatz-Versicherungen mit Partnern an, die meist unter zehn Euro Jahresprämie liegen. Für Familien gibt es häufig spezielle Angebote. „Die DAK arbeitet hier beispielweise mit der HanseMerkur zusammen. Bei diesen Zusatz-Versicherungen ist dann meist auch der Rücktransport nach Deutschland eingeschlossen.“
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