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DAK

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DAK siegt im Rechtsstreit: Landessozialgericht bestätigt Ausschreibung bei Rabattverträgen


Pressemitteilung vom 8.9.2009
Die DAK hat einen juristischen Erfolg auf ganzer Linie errungen. Sie kann künftig mit mehreren Pharma-Unternehmen Rabattverträge zu einzelnen Wirkstoffen abschließen. Vergangenen Donnerstag hat das Landessozialgericht von Nordrhein-Westfalen in Essen hierzu entschieden: Insbesondere die juristische Streitfrage, ob bei Rabattverträgen die Erteilung von Zuschlägen an drei Unternehmen pro Wirkstoff rechtmäßig ist, wurde bejaht und damit zugunsten der DAK entschieden.

„Die DAK hat als erste Kasse diesen wichtigen juristischen Durchbruch errungen und damit endlich Rechtssicherheit erkämpft“, kommentiert DAK-Chef Herbert Rebscher den Richterspruch. „Wir erreichen mit dieser Entscheidung eine hohe Versorgungssicherheit für unsere Kunden“. Die Möglichkeit, mit drei Pharmafirmen Rabattverträge auszuhandeln, sichere nicht nur eine hohe Lieferfähigkeit der Apotheken, sondern komme auch den individuellen Bedürfnissen der Kunden entgegen. Wenn ein Produkt im Lager der Apotheke fehlt, kann der Apotheker nun ein alternatives Medikament von einem anderen Hersteller abgeben, mit dem die DAK ebenfalls einen Rabattvertrag hat. Die Entscheidung verbindet nach Rebschers Auffassung in ausgewogener Weise Belange des Vergabe- und Sozialrechts.

Die 15 offenen Zuschläge werden in Kürze erteilt werden können. Die DAK wird nun zeitnah die Ausschreibung weiterer geplanter 100 Wirkstoffe nach dem Muster der jetzigen Ausschreibung veröffentlichen.

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