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DAK
Nagelsweg 27 -31
20097 Hamburg DAK bietet Selbstständigen höheres KrankengeldPressemitteilung vom 10.7.2009
Neue Wahltarife ergänzen ab 1. August 2009 gesetzliche Absicherung – Angebot ohne Gesundheitsprüfung und Alterstufen Hamburg, 10. Juli 2009. Die DAK bietet freiwillig versicherten Selbstständigen eine bessere finanzielle Absicherung bei einer längeren Erkrankung. Alle betroffenen Kunden können ihren Anspruch auf Krankengeld ab dem 1. August 2009 individuell aufstocken, nachdem die Politik zu diesem Stichtag eine mögliche Rückkehr zur gesetzlichen Absicherung beschlossen hat. Beim neuen Angebot „DAKpro Krankengeld EXTRA“ erhalten zum Beispiel Selbstständige mit einem Bruttoeinkommen von 3.800 Euro ein zusätzliches Krankengeld von zehn Euro täglich, wenn sie neben dem allgemeinen Einheitsbeitrag eine Monatsprämie von nur 1,50 Euro zahlen. Durch ein 12-Stufen-Modell kann das Extra-Krankengeld mit steigendem Einkommen auf maximal 120 Euro pro Tag bei 18 Euro Monatsprämie erhöht werden. Die Zahlungen beginnen ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Durch ein Kombi-Angebot ist die Krankengeldzahlung wahlweise auch mit einem höheren Anspruch ab der dritten Woche möglich. Hier ist je nach Einkommen eine Prämie zwischen acht und 48 Euro monatlich zu zahlen. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung können die DAK-Wahltarife ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden. Vorerkrankungen wirken sich nicht auf die Prämienhöhe aus, die für Männer und Frauen in allen Altersstufen gleich ist. Außerdem entfällt während des Krankengeldbezuges die Prämie für den Wahltarif. „Eine längere Erkrankung kann jeden zu jeder Zeit treffen“; erklärt DAK-Vorstandvorsitzender Herbert Rebscher. „In dieser schwierigen Lebensphase ist es für alle Betroffenen wichtig, einen starken Partner wie die DAK an der Seite zu haben. Mit unseren neuen Wahltarifen bieten wir Selbstständigen beim Krankengeld ein ausgezeichnetes Leistungsangebot zu günstigen Konditionen.“ Die DAK informiert in den nächsten Tagen die betroffenen Versicherten über die neuen Leistungsangebote und die geänderte Rechtslage. Mit der letzten Gesundheitsreform hatte die Bundesregierung zunächst den gesetzlichen Krankengeld-Anspruch zum 1. Januar 2009 gestrichen. Die Krankenkassen wurden verpflichtet, ihren Kunden Wahltarife zum Ausgleich möglicher Einkommensverluste im Krankheitsfall anzubieten. Jetzt wurden zum 1. August 2009 eine Wahloption für die Rückkehr zur gesetzlichen Absicherung und die mögliche Ergänzung durch Wahltarife beschlossen. Die DAK erweitert deshalb ihr Leistungsangebot mit folgenden neuen Krankengeld-Wahltarifen: - Ergänzendes Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige zur gesetzlichen Absicherung ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Versicherte zahlen allgemeinen Einheitsbeitragssatz (14,9 Prozent) und Prämie für Wahltarif „DAKpro Krankengeld EXTRA“; - Ergänzendes und früheres Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige zur gesetzlichen Absicherung ab 15. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Versicherte zahlen allgemeinen Einheitsbeitragssatz (14,9 Prozent) und Prämien für Wahltarife „DAKpro Krankengeld“ und „DAKpro Krankengeld EXTRA“; - Früheres Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige, unständig und kurzzeitig Beschäftigte und Künstler zur gesetzlichen Absicherung vom 15. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Versicherte zahlen den allgemeinen Einheitsbeitragssatz (14,9 Prozent) und die Prämie für den Wahltarif „DAKpro Krankengeld“; - Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige und unständig und kurzzeitig Beschäftigte ohne gesetzliche Absicherung ab 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Versicherte zahlen den ermäßigten Einheitsbeitragssatz (14,3 Prozent) und die Prämie für den Wahltarif „DAKpro Krankengeld“; - Krankengeld für unständig Beschäftigte mit gesetzlicher Absicherung vom 1. bis 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Versicherte zahlen den allgemeinen Einheitsbeitragssatz (14,9 Prozent) und die Prämie für den Wahltarif „DAKpro Krankengeld“. Alle Krankengeld-Wahltarife, die ab 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, enden kraft Gesetzes zum 31. Juli 2009. Anschließend müssen sich die betroffenen Versicherten neu entscheiden, ob sie den gesetzlichen Anspruch, einen Wahltarif oder eine Kombination wählen. Bis zum 30. September gibt es die Möglichkeit, den Krankengeld-Anspruch auch rückwirkend zum 1. August abzuschließen. Bundesweit sind rund 1,2 Millionen gesetzlich versicherte Selbstständige von der Neuregelung betroffen, davon 140.000 bei der DAK. Weitere Informationen und Einzelheiten finden sich im Internet unter www.dak.de und in den DAK-Magazinen.
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