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Bundessozialgericht bestätigt DAK / Kasse will integrierte Versorgung jetzt verstärkt ausbauen


Pressemitteilung vom 7.2.2008
Hamburg, 7. Februar 2008. Das Bundessozialgericht hat in einer letztinstanzlichen Grundsatzentscheidung wichtige Verträge der DAK zur integrierten Versorgung für rechtmäßig erklärt. „Das bestätigt uns, die integrierte Versorgung auszubauen und weitere innovative, qualitätsgesicherte Konzepte zu entwickeln,“ so Herbert Rebscher, Vorsitzender des DAK-Vorstands. Die DAK ist bei der Entwicklung neuer integrierter medizinischer Versorgungsmodelle mit über 375 Verträgen Vorreiter in Deutschland.

Strittig war, ob die stationäre Versorgung im Krankenhaus sowie die anschließende stationäre Rehabilitation als Versorgung in zwei unterschiedlichen Sektoren zu betrachten sind. Das Bundessozialgericht hat die Auffassung der DAK, dass es sich um zwei eigenständige Versorgungssektoren handelt, jetzt bestätigt.

Ziel der Integrationsversorgung ist es unter anderem, Schnittstellenprobleme zu lösen, die zwischen medizinischen Versorgungssektoren bestehen. Die integrierte Versorgung soll helfen, Abläufe im Medizinbetrieb stärker auf den Patienten auszurichten, reibungslosere Abläufe zu organisieren und die medizinische Qualität zu verbessern.

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