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ACHTUNG!
Die Krankenkasse "CITY BKK" existiert nicht mehr. CITY BKK
Hammerbrookstr. 94
20099 Hamburg Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"Die ambulante Kur dient der Vorsorge. Dabei quartieren Sie sich selbst in einem staatlich anerkannten Kurort ein. Dort erhalten Sie die Kurbehandlung in einem örtlichen Gesundheits- oder Kurzentrum.
Ambulante Kuren sind grundsätzlich nur dann möglich, wenn die ambulante Behandlung nicht ausreicht oder aus medizinischer Sicht nicht sinnvoll ist. Mit einer ambulanten Kur können Sie verhindern, dass Sie erkranken oder dass sich Ihre Krankheit verschlimmert. Der ärztlich empfohlene Orts- und Klimawechsel ist sinnvoll, wenn Sie gesundheitlich belastet sind und dadurch womöglich in absehbarer Zeit erkranken. Die ambulanten Kuren finden in staatlich anerkannten Kurorten statt. Sie werden umgangssprachlich auch als "Badekuren" bezeichnet und dauern in der Regel zwei bis drei Wochen. Die CITY BKK übernimmt für Sie die Kosten der kurärztlichen Behandlung und die ärztlich verordneten Anwendungen für die Dauer von maximal 21 Tagen. Darüber hinaus erhalten Sie von der CITY BKK einen kalendertäglichen Zuschuss in Höhe von 6,50 € für Unterkunft und Verpflegung. Zur Erhaltung Ihrer Gesundheit beteiligen wir uns an den Kosten einer Kur im europäischen Ausland. Die CITY BKK übernimmt die Kosten der nach deutschem Recht verordnungsfähigen Heilmittel in Höhe der deutschen Sätze – maximal die tatsächlich gezahlten Beträge. Darüber hinaus erhalten Sie von der CITY BKK einen kalendertäglichen Zuschuss in Höhe von 6,50 € für Unterkunft und Verpflegung für maximal 21 Tage, sofern die Kur vorher beantragt und genehmigt wurde.
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