Typ: Selbstbehalt
Sie erhalten eine Prämie, wenn Sie sich verpflichten, einen Teil Ihrer
Leistungskosten selbst zu tragen. Wägen Sie Ihr Gesundheitsrisiko aber sorgfältig ab, sonst kann im Falle einer notwendigen Behandlung der Selbstbehalt den Prämienanspruch schnell übersteigen.
Einige Leistungen sind für den Selbstbehalt unschädlich
- Arzt- oder Zahnarztbesuche ohne Verordnungsfolgen
- Prävention und Selbsthilfe
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- medizinische Vorsorgeleistungen (außer ambulante Kuren)
- Gesundheitsuntersuchungen
- Kinderuntersuchungen
- Ebenfalls unschädlich für die Prämienzahlung sind die Leistungen für Ihre Angehörigen unter 18 Jahren.
Maßgebend für Ihre Prämienhöhe ist folgende Tabelle mit den Tarifstufen:
| Stufe | beitragspflichtige Einkünfte (jährlich) | Prämienzahlung | Selbstbehalt |
| SB 100 | 0 – 8.000 € | <100 € (20 % v. KV-Beitrag) | 120 € |
| SB 120 | 8.001 € - 16.000 € | 120 € | 200 € |
| SB 160 | 16.001 € - 24.000 € | 160 € | 280 € |
| SB 200 | 24.001 € - 32.000 € | 200 € | 360 € |
| SB 300 | 32.001 € - unter Beitragsbemessungsgrenze | 300 € | 500 € |
| SB 500 | über Beitragsbemessungsgrenze | 500 € | 1.000 € |
Sie erhalten Ihre Prämie im Voraus. Ob Sie im Kalenderjahr Leistungen beansprucht haben, wird nach Ablauf des Kalenderjahres geprüft.
Was Sie noch wissen müssen:
- Soweit Leistungen beansprucht werden (siehe Ausnahmen), werden die der Brandenburgischen BKK tatsächlich entstandenen Aufwendungen angerechnet.
- Die Zahlung der Prämie erfolgt jährlich im Voraus und ist an die Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung gebunden.
- Der Einzugsbetrag ist auf den Selbstbehalt begrenzt.
- Wird Ihr Beitrag von Dritten getragen, können Sie diesen Tarif nicht wählen.
- Die Mindestbindungsfrist an diesen Tarif beträgt 3 Jahre.
- Auch ein Sonderkündigungsrecht ist ausgeschlossen.