Typ: Beitragsrueckerstattung
Sie erhalten eine Prämie, wenn Sie und Ihre familienversicherten
Angehörigen im Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch nehmen.
Folgende Leistungen bleiben für die Prämienzahlung unberücksichtigt:
- Arzt- oder Zahnarztbesuche ohne Verordnungsfolgen
- Prävention und Selbsthilfe
- Leistungen zur Verhütung von Zahnerkrankungen
- medizinische Vorsorgeleistungen (außer ambulante Kuren)
- Gesundheitsuntersuchungen
- Kinderuntersuchungen
- Ebenfalls unschädlich für die Prämienzahlung sind die Leistungen für Ihre Angehörigen unter 18 Jahren.
Jährliche Prämienzahlung in Höhe eines an die BKK gezahlten Monatsbeitrags.
Was Sie noch wissen müssen:
- Wenn Ihre Beiträge vollständig von Dritten übernommen werden, können Sie diesen Tarif nicht wählen.
- Die Prämie beträgt maximal 570 Euro pro Jahr.
- Sie müssen mindestens 3 Monate bei der BKK versichert sein, um die Prämie zu erhalten.
- Eine Prämienzahlung ist ausgeschlossen, wenn Sie oder ein versicherter Angehöriger einen Selbstbehalttarif gewählt hat.
- Bei unterjährigem Vertragsabschluss wird eine anteilige Prämie gezahlt.
- Die Mindestbindungsfrist an diesen Tarif beträgt 1 Jahr.