Typ: sonstiges
Anstelle der Sachleistung können Sie bei der Brandenburgischen BKK
eine „Privatbehandlung gegen Kostenerstattung“ wählen.
Sie zahlen die Rechnung beim Arzt und reichen Sie anschließend bei
der Brandenburgischen BKK zur Erstattung ein.
Was Sie noch wissen müssen:
- Die Behandlung muss durch einen zugelassenen Leistungserbringer erfolgen, z. B. Kassenarzt.
- Die Erstattung wird um 7,5 % für den Verwaltungskostenmehraufwand und die fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung gekürzt.
- Vorgesehene Zuzahlungen werden abgezogen.
- Die Mindestbindungsfrist an diesen Tarif beträgt 1 Jahr.