| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
BOSCH BKK
Kruppstr. 19
70469 Stuttgart Satzungsleistungen "Haushaltshilfe"Die Bosch BKK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe
zeitlich unbefristet, soweit erforderlich, - wenn Sie krank sind und ein Kind bis zu 14 Jahren im Haushalt lebt oder - wenn eine erweiterte ärztliche Schonung verordnet ist, auch wenn kein Kind unter 14 Jahren im Haushalt lebt, - in Höhe der Vertragssätze bei karitativen Einrichtungen bzw. - für eine selbst beschaffte Ersatzkraft bis zu 64 Euro pro Tag; bis 99,33 Euro je Arbeitstag bei unbezahlt zu nehmendem Urlaub (abzüglich Eigenanteil von zehn Prozent).
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||