BKK24
Sülbecker Brand 1
31683 Obernkirchen
Satzungsleistungen "Zuschuss zu Vorsorgekuren"
Bei Gewährung von ambulanten Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten übernimmt die BKK24 als Zuschuss zu den Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Fahrkosten, Kurtaxe kalendertäglich 13,00 €. Bei ambulanten Vorsorgeleistungen für chronisch kranke Kleinkinder beträgt der Zuschuss 21€.
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Private Krankenversicherung - die Alternative
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