Bei der Wahl des Modells " Kostenerstattung" erhalten Sie eine Behandlung wie ein Privatpatient. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt an Sie. Dies hat eine erhebliche Eigenbeteiligung für Sie zur Folge, da nur ein Teil der Kosten im Rahmen der bestehenden Verträge durch die BKK erstattet werden kann.
Die Wahl zur Kostenerstattung muss in schriftlicher Form bei der BKK für mindestens ein Jahr beantragt werden und kann anstelle des gesamten Leistungsspektrums auf die ambulante Behandlung beschränkt werden.
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