| ||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
Der Wahltarif "Hausarztzentrierte Versorgung"Typ: Bonus
Ab dem vollendeten 18. Lebensjahr können sich die Versicherten über eine Teilnahmeerklärung bei ihrem Hausarzt in ein Hausarztmodell einschreiben. Damit verpflichten sie sich gegenüber ihrer BKK, im Krankheitsfall immer zunächst zum Hausarzt zu gehen und Fachärzte nur auf Überweisung des Hausarztes in Anspruch zu nehmen. Beim Zahnarztbesuch bleibt alles wie bisher. Die Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung ist für die Versicherten freiwillig. Die Versicherten sind an die Wahl ihres Hausarztes mindestens ein Jahr gebunden. Ein Wechsel sollte nur aus einem wichtigem Grund, wie zum Beispiel bei einem stark gestörten Vertrauensverhältnis, Praxisschließung oder einem Wohnortwechsel erfolgen. Für Ihre Bereitschaft, im Krankheitsfall immer zunächst zum Hausarzt zu gehen, entfällt die Praxisgebühr.
|
|
||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||