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Integrierte Versorgung "Homöopathie"Vertrag zur Durchführung Integrierter Versorgung nach §§ 140a ff. SGB V über die klassische Homöopathie in Kooperation mit Apotheken zwischen dem Deutschen Zentralverein Homöopathischer Ärzte e.V. als Vertreter der homöopathisch behandelnden Ärzte und dem Deutschen Apothekerverband e.V. sowie die BKK EnergieverbundMedizinischer Bereich: Ort: Partner: Behandlungsmerkmale: Teilnahmevoraussetzungen: Kostenzuschüsse:
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