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BKK VDN
Postfach 11 60
58206 Schwerte Der Wahltarif "BoNickel"Typ: Bonus
Wer die eigene Gesundheit aktiv stärkt und vorsorgt, belohnt sich selbst. Denn ein gesundheitsbewusstes Verhalten steigert die Lebensqualität. Man ist aktiver, fühlt sich besser, kann Stress im Alltag leichter bewältigen und das Leben intensiver genießen. BoNickel, das Bonusprogramm der BKK VDN, unterstützt eine gesunde Lebensführung und gesundheitliche Vorsorge für die ganze Familie. Mitmachen zahlt sich nicht nur für Ihre Gesundheit aus: BoNickel belohnt Sie und Ihre Angehörigen bei erfolgreicher Teilnahme mit attraktiven Geldprämien, die mit jedem Jahr der Teilnahme steigen. Darüber hinaus gibt es viele weitere Möglichkeiten, um Ihren BoNickel-Punktestand und damit Ihre Prämie zu erhöhen. Sie können somit bis zu 100,- Euro, als Familie sogar bis zu 250,- Euro pro Kalenderjahr erstattet bekommen. Wer kann teilnehmen? Teilnehmen können alle Mitglieder und deren mitversicherte Ehegatten bzw. Lebenspartner. Mitversicherte Kinder erwerben keine eigenen BoNickel, sondern sammeln bei ihren Eltern mit. Jeder Teilnehmer erhält eine eigene BoNickel-Card, auf der alle Maßnahmen, die wir im Rahmen unseres Bonusprogramms belohnen, vermerkt werden können. Was wird belohnt? Um einen Bonus zu erhalten, müssen Sie unsere Startvoraussetzungen und drei Maßnahmen bzw. Kriterien aus der Kategorie BoNickel< plus erfüllen. Die Startvoraussetzungen umfassen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für die ganze Familie. Für die Teilnehmer, die beispielsweise aufgrund ihres Alters keine Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen können, gilt die Teilnahme als nachgewiesen. Gleiches gilt, wenn in dem entsprechenden Jahr keine Vorsorgeuntersuchungen durchzuführen sind. Startvoraussetzungen: - Gesundheitsuntersuchung („Check-up“) für Frauen und Männer ab 35 Jahre alle zwei Jahre - Krebsvorsorge jährlich für Frauen ab 20 und Männer ab 45 Jahre - Kinderuntersuchungen U1 bis U9 und J1 BoNickel plus: - Zahngesundheitsuntersuchung halbjährlich für Kinder zwischen 6 und 17 Jahren - Zahngesundheitsuntersuchung für Erwachsene einmal jährlich - Teilnahme an einer qualitätsgesicherten Leistung zur Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V (Präventionskurse, zum Beispiel Rückenschule) - Nachweislich regelmäßiger Sport - Body-Maß-Index zwischen 18 und 27 - Vollständiger Impfstatus (alle von der Ständigen Impfkommission STIKO empfohlenen Schutzimpfungen bestehen) - Teilnahme an allen vorgesehenen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft - Seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher (zählt einmalig)
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